Sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Arbeitgeber stellt sich das Arbeitsrecht als umfangreiche, unübersichtliche, mit vielen Fallstricken versehene Rechtsmaterie dar. Unternehmerische Entscheidungen und auch individuelle Lebensentscheidungen von Arbeitnehmern bedürfen daher oft bereits im Vorfeld fachlicher Unterstützung.
Die Prüfung und Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und anderen Abreden, die für unsere Arbeitswelt bestimmend sind, stellen einen wesentlichen Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit dar.
Die engagierte Beratung und Vertretung meines Mandanten in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Ob es um die Konzeption und Vorbereitung persönlicher oder unternehmerischer Entscheidungen in der Arbeitswelt oder um die Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen geht: Ich stehe Ihnen gerne in allen Bereichen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.