Familienrecht

   Familienrecht

Familienrecht


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Sie tragen sich mit dem Gedanken, sich scheiden zu lassen – und scheuen sich noch vor den Konsequenzen:
Umso wichtiger, in diesen sehr persönlichen und emotionalen Angelegenheiten einen ausgewiesenen Fachmann zur Seite zu haben, der die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten umfassend und verständlich erklärt und sich Zeit für Ihre Probleme nimmt.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart von Einzelfallentscheidungen des maßgebenden Oberlandesgerichts geprägt, so dass die detaillierte Kenntnis der jeweiligen Rechtssprechung unerlässlich ist. Das Familienrecht stellt zudem hohe Ansprüche an psychologisches und taktisches Geschick. Aufgrund langjähriger Berufserfahrung finden Sie in meiner Kanzlei den Ansprechpartner, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen hilft.

Schwerpunkte:
• nichteheliche Lebensgemeinschaft
• Eheverträge
• Scheidung
• Trennungsfolgenvereinbarungen
• Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Unterhalt für Ehegatten, minderjährige und volljährige Kinder
• elterliche Sorge
• Umgang (Besuchsrecht)
• Zugewinnausgleich
• Vermögensauseinandersetzung (z. B. gemeinsame Immobilie, Geldguthaben)
• Hausrat und Ehewohnung
• Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
• Unterhaltsansprüche des betreuenden Elternteils eines nichtehelichen Kindes
• Vaterschaftsrecht
• Elternunterhalt (Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern)
• Großelternunterhalt (Ansprüche von Kindern gegenüber ihren Großeltern)

Das Familienrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet. Neben den finanziellen und güterrechtlichen Verhältnissen zwischen den Eheleuten spielt vor allem der Umgang und die Sorge mit und für die Kinder eine sehr große Rolle. Ansprüche von Eltern und Schwiegereltern sowie Ansprüche Dritter, seien es nun Banken, Vermieter oder andere, kommen hinzu. Auch diese Rechtsverhältnisse müssen nicht nur gegenüber den Dritten, sondern auch im Verhältnis zwischen den Eheleuten einer Regelung zugeführt werden.

Hinzu kommt sehr häufig die emotional sehr angespannte Situation der Beteiligten. Eine Scheidung mag gesellschaftlich gesehen inzwischen vollkommen normal sein; das heißt aber nicht, dass sie auch für den jeweils Betroffenen normal ist. In der Regel ist man die Ehe eingegangen, um verheiratet zu bleiben. Die Tatsache, dass sich an dieser grundsätzlichen Entscheidung etwas ändert, ist schwierig genug. Hinzu treten die vielfältigen maßgeblichen Veränderungen der Lebensumstände - sei es in persönlicher oder finanzieller Hinsicht - die mit der Trennnung verbunden sind. Von den Verletzungen, die die Seele unter Umständen davon getragen hat, ganz zu schweigen.

Unter Bezugnahme all dieser Gesichtspunkte ist das Familienrecht ein Gebiet, dass mit rechtlicher Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Geduld behandelt werden muss, um die Schäden - mit der eine Scheidung immer einhergeht - so gering als möglich zu halten.



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