Eventuell sind Sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts aus eigenen Mitteln zu bezahlen, für diesen Fall können die Kosten eventuell von der Staatskasse übernommen werden.
Falls Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Nachfolgend stelle ich Ihnen Anträge zur Verfügung, die Sie bei Bedarf verwenden können.