Rechtsgebiete/Formulare

Eventuell sind Sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts aus eigenen Mitteln zu bezahlen, für diesen Fall können die Kosten eventuell von der Staatskasse übernommen werden.
Falls Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Nachfolgend stelle ich Ihnen Anträge zur Verfügung, die Sie bei Bedarf verwenden können.

Beratungshilfeantrag herunterladen
Mit dem ausgefüllten Antrag können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht (AG des
Wohnorts an dem Sie gemeldet sind) einen Berechtigungsschein für eine anwaltliche Beratung
beantragen. Sie müssen gegenüber dem AG Ihre Bedürftigkeit nachweisen. Nehmen Sie aus
diesem Grund bitte alle relevanten Unterlagen (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag, Darlehensverträge usw.) zum AG mit.
Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie einen Rechtsanwalt in einem Verfahren
beauftragen wollen, das bereits gerichtlich anhängig ist und Sie diesen nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können.

Share by: